In alphabetischer Reihenfolge

Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Sowohl Arbeitgeber, Arbeitnehmer als auch Betriebsräte werden von mir in allen arbeitsrechtlichen Belangen fachlich beraten und vertreten. Dies nicht nur im außergerichtlichen, sondern auch im gerichtlichen Bereich. Häufige Konflikte ergeben sich bei Abmahnung, fristloser Kündigung, Entgeltdifferenzen etc.

Erbrecht

Erbrecht

In allen erbrechtlichen Belangen, wie z.B. bei der Gestaltung einer letztwilligen Verfügung oder im Fall von Nachlassstreitigkeiten, stehe ich Ihnen kompetent zur Seite. Sollten Erbauseinandersetzungen nicht außergerichtlich beigelegt werden können, so ist mit meiner fachlichen Hilfe natürlich auch eine gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche möglich. Sehen Sie auch das Rechtsgebiet Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung.

Forderungseinzug

Forderungseinzug

Das Anwaltsinkasso hat im Vergleich zum gewerblichen Inkasso u.a. folgenden Vorteil: Sollte es im Verlauf des Betreibens eines Forderungseinzugs zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, kann das Verfahren beim Anwalt und somit in einer Hand verbleiben. Für den Mandanten entstehen in der Regel keine Kosten, solange die Forderung erfolgreich beigetrieben werden kann.

Gewährleistungs- und Mängelhaftungsrecht

Gewährleistungs- und Mängelhaftungsrecht

Gerne berate und vertrete ich Sie in dem Fall, dass Ihnen ein Verkäufer eine mangelhafte Ware geliefert hat oder dass das von einem Unternehmen hergestellte Werk mangelhaft ist. In vielen Fällen ist zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche - außergerichtlich oder gerichtlich - die Einschaltung eines erfahrenen Anwalts erforderlich. Beim gewerblichen Verkauf an private Endverbraucher gilt für die Gewährleistung eine Verjährungsfrist von mindestens 2 Jahren ab Lieferung. Die Gewährleistungsansprüche bestehen gegenüber dem Verkäufer und nicht gegenüber dem Hersteller, es sei denn, der Verkäufer ist gleichzeitig der Hersteller. Innerhalb der ersten 6 Monate liegt die Beweislast meist beim Verkäufer. Juristisch ist auch zu unterscheiden zwischen der gesetzlichen Gewährleistung/Mängelhaftung und einer Garantie. Unter einer Garantie wird eine freiwillige Verpflichtung verstanden.

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Durch meine langjährige Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet berate und vertrete ich - außergerichtlich und gerichtlich - sowohl Vermieter, Mieter als auch Wohnungseigentümer in allen Belangen des Miet- und Wohnungseigentumsrechts. Klassische Konflikte zwischen Mieter und Vermieter ergeben sich oft im Zusammenhang mit Nebenkostenabrechnungen, Schönheitsreparaturen, Mieterhöhungen, Mietminderungen und fristlosen Kündigungen. Des Weiteren ist bei dem Umgang mit so genannten „Mietnomaden“ grundsätzlich eine anwaltliche Hilfe unumgänglich, denn erfahrene „Mietnomaden“ kennen sämtliche rechtliche „Tricks“.

Schadensersatzrecht

Schadensersatzrecht

Rechtsverletzungen können, je nach Einzelfall, zu unterschiedlichen Schadensersatzansprüchen führen. Bei Personenschäden kommen u.a. Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, mehrbedingte Aufwendungen, Pflegekosten und Unterhaltskosten als Schadenspositionen in Frage. Bei Sachschäden sind u.a. Sachwert/Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall zu ersetzen. Darüber hinaus können sich weitere Schadensersatzpositionen, wie z.B. Verzugsschaden, entgangener Gewinn, angefallene Zinsen und Rechtsanwaltskosten ergeben. Meine Aufgabe ist es, dies mit meinem Fachwissen als Anwalt abzuklären, zu prüfen und Ihre möglichen Ansprüche außergerichtlich, aber nötigenfalls auch vor Gericht für Sie durchzusetzen.

Strafrecht

Strafrecht

In Strafsachen vertrete ich Sie als Anwalt im Ermittlungsverfahren gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft. Ich berate Sie mit meiner fachlichen Kompetenz und verteidige Sie im gerichtlichen Strafverfahren. Zudem nehme ich für Sie Akteneinsicht, so dass Sie sich ein umfassendes Bild von der Beweislage machen können. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ich Ihnen auch als Pflichtverteidiger beigeordnet werden. Gesetzlich geregelt ist das Strafrecht im Strafgesetzbuch (StGB) und in zahlreichen nebenstrafrechtlichen Bestimmungen. Das Recht der Ordnungswidrigkeiten gehört zum Strafrecht im weiteren Sinn. Sehen Sie hierzu auch das Rechtsgebiet Verkehrsrecht.

Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung

Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung

Als zertifizierter Testamentsvollstrecker habe ich die notwendige Kenntnis und Erfahrung auf diesem speziellen Rechtsgebiet. Sie haben bereits als zukünftiger Erblasser die Möglichkeit, eine Person in Ihrem Testament als Testamentsvollstrecker zu benennen. Ihre Gründe für eine solche Anordnung könnten sein: a) Die Absicherung Ihres Willens als Erblasser, z.B. in Bezug auf ein Vermächtnis oder eine Auflage. b) Der Schutz der Erben vor sich selbst, z.B. bei minderjährigen Erben. c) Vereinfachung der Verwaltung und Teilung der Erbschaft, insbesondere bei mehreren Erben. Die Nachlassverwaltung umfasst alle tatsächlichen und rechtlichen Maßnahmen, die der Erhaltung, Verwahrung, Sicherung oder Nutzung und Vermehrung des Nachlassvermögens dienen.

Verkehrsrecht

Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht umfasst u.a. das Verkehrszivilrecht (insbesondere Verkehrshaftungsrecht bei Unfällen), das Verkehrsstrafrecht und das Verkehrsordnungswidrigkeitsrecht. In diesen Belangen berate und vertrete ich Sie gern mit meiner langjährigen Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet ausführlich und umfassend. Zu meinen Aufgaben gehört sowohl die Schadensabwicklung mit den Versicherungen als auch die Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche außergerichtlich oder vor Gericht gegenüber dem Unfallgegner. Außerdem ist auch die Abwehr von Ansprüchen des Unfallgegners gegen Sie Teil meiner anwaltlichen Tätigkeit.

Versicherungsrecht

Versicherungsrecht

Nach einem eingetretenen Versicherungsschaden verweigert eine Versicherung häufig die Schadensregulierung oder beabsichtigt, nur eine Teilregulierung vorzunehmen. Ihr Anspruch auf eine Versicherungsleistung ergibt sich auf Grundlage der jeweiligen in Ihrem Vertrag niedergelegten Versicherungsbedingungen und dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Die durch Ihren Versicherungsvertrag abgedeckten Risiken können vielfältiger Natur sein. Meine Fokussierung liegt hierbei auf Personen-, Sach- und Haftpflichtversicherungen. Die Rechtmäßigkeit Ihres Anspruchs zu prüfen und gegebenenfalls außergerichtlich oder gerichtlich durchzusetzen, obliegt meiner fachlichen Kompetenz als Anwalt.

Vertragsrecht

Vertragsrecht

Das Vertragsrecht fasst alle Regeln zusammen, die das Zustandekommen (Vertragsabschluss) und die Wirkung von Verträgen regelt. Die wichtigsten Vertragsarten beziehen sich auf Kauf, Darlehen, Schenkung, Miete, Pacht, Leihe, Dienste und Herstellung eines Werks. Die meisten Verträge sind formfrei. Einige Verträge bedürfen allerdings der Form der notariellen Beurkundung. Kommt es zu Unstimmigkeiten zwischen den Vertragspartnern in der Auslegung und Erfüllung von Verträgen, so prüfe und bewerte ich streitige Ansprüche. Falls erforderlich, helfe ich Ansprüche außergerichtlich oder nötigenfalls vor Gericht durchzusetzen.

Vorsorge und Betreuung im Alter/Krankheitsfall

Vorsorge und Betreuung im Alter/Krankheitsfall

Durch Unfall, Krankheit oder Alter kann jeder Mensch in die Lage kommen, wichtige Dinge nicht mehr selbst regeln zu können. Das Betreuungsrecht regelt die Fragen, wer dann die notwendigen Entscheidungen treffen kann, wenn eigenverantwortliches Handeln nicht mehr möglich ist. Das Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen soll dabei so weit wie möglich gewahrt bleiben. Ein vom Gericht bestellter Betreuer kann nur in dem vom Gericht festgelegten Umfang handeln. Dabei ist der Betreuer verpflichtet - soweit möglich - auch die Wünsche des Betreuten zu beachten. Jeder hat die Möglichkeit, schon in gesunden Tagen für die Zukunft eine selbstbestimmte und verbindliche Vorsorgeregelung zu treffen. Dies kann durch eine Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung erfolgen. Hier kann ich Ihnen als Anwalt beratend und ausführend zur Seite stehen.

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