Das Honorar richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer zwischen den Mandanten und dem Anwalt abgeschlossenen abweichenden Honorarvereinbarung.

Bei der Bemessung des RVG-Honorars richtet sich die Höhe der Gebühren nach dem so genannten Streit- oder Gegenstandswert und den erbrachten Dienstleistungen im Einzelnen.

Abweichende Honorarvereinbarungen sind schriftlich zu treffen. Es können u. a. Stundensätze oder die Höhe des Gegenstandswerts vereinbart werden.

Bei regelmäßiger Rechtsberatung ist Abschluss eines Beratungsvertrages möglich, welcher auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt werden kann.